Fahrverbote Tirol

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Letzte Aktualisierung am von Markus Schmidt

Fahrverbot Tirol – das solltest für deine Anreise wissen!

Wie ist das mit dem Fahrverbot Tirol? Hier alle Details und wie du an dein Ziel im Karwendel kommst.
Wie ist das mit dem Fahrverbot Tirol? Hier alle Details und wie du an dein Ziel im Karwendel kommst.

Wie ist das mit dem Fahrverbot in Tirol wirklich?
Ich habe nun schon die verschiedensten Auslegungen gehört, wie die neue Verkehrsregelung in Tirol für das Befahren der Landstraßen sei. Viele Aussagen sind schlichtweg falsch und Panikmache! Dazu gehört zum Beispiel ein Facebook Posting, in dem die Anreise nach Tirol zu den Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen nicht möglich sei. Dem ist nicht so!

Fakt ist, dass der Landeshauptmann in Tirol die Gäste vor Ort und die Einheimischen von der Blechlawine befreien will, die unnötig durch die Dörfer rollt. Und das ist doch nicht schlecht oder? Wer will den lärmenden Verkehr direkt vor seiner Haustüre oder seiner Ferienwohnung haben? Ihr kommt doch auch hierher, um die Ruhe zu geniessen und abzuschalten. Das Fahrverbot zielt auf die Durchreisenden ab, die nicht auf der Autobahn bleiben wollten und die Dörfer verstopfen. Du kommst aber an dein Ziel, überall im Karwendel und in ganz Tirol. Die konkrete Regelung ist so:

Gesetzliches Verbot für Landstraßennutzung

Rund um Innsbruck keine Landstraßen als Umfahrung der Autobahn
Zwischen Hall in Tirol und Zirl darfst du von der Inntalautobahn A12 nicht abfahren, um über die Landstraße einen möglichen Stau auf der Autobahn zu umgehen. Das gilt auch zwischen Gries am Brenner und Patsch auf der Brennerautobahn A13 in beiden Richtungen. Die Brennerbundesstraße B182 ist derzeit normal zu befahren, ohne Fahrverbot kommst du also auch weiterhin mautfrei nach Südtirol und zum Obernberger See – ich habe es selbst ausprobiert.

KEINE ABFAHRT VON DER INNTALAUTOBAHN
Auf der Inntalautobahn A12 ist es zwischen Hall in Tirol und Zirl untersagt, von der Autobahn abzufahren, um mögliche Staus zu umgehen. Beachte diese Regelung, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Fahrverbot Tirol Samstag und Sonntag

Wann gilt diese Beschränkung?
Gültig ist diese Regelung ab sofort bis Mitte September, jeweils am Samstag ab 7 Uhr bis Sonntag um 19 Uhr. Unter der Woche ist alles wie bisher! UND: Natürlich ist das Abfahren von der Autobahn erlaubt, um dein Reiseziel zu erreichen, das direkt bei der Autobahnausfahrt liegt.

Gestoppt werden soll mit dieser Verkehrsregelung, dass Autofahrer auf der Durchreise von der Autobahn abfahren und über die Landstraßen fahren. Das haben wohl zu viele getan und die Dörfer sind im Verkehr erstickt. In Tirol ist das ein Problem, weil es durch die hohen Berge keine große Anzahl an zusätzlichen Verkehrsverbindungen durch das Inntal gibt. So staut sich alles auf den wenigen Landstraßen.

Fahrverbote in Kufstein und Reutte

In der Tiroler Bevölkerung kommen die Maßnahmen wohl gut an. Es gibt weitere Verkehrsbeschränkungen in Kufstein und Reutte:

– Fahrverbot aus der Richtung Innsbruck: Die Ausfahrt der A13 in Kirchbichl mit Fahrtrichtung Kufstein ist gesperrt für den Durchzugsverkehr. Ein Fahrverbot gilt auch auf der Straße von der Autobahn zum Krankenhaus Kufstein beim Kreisverkehr Kufstein Süd

– In Reutte ist Schluß mit der Umgehung durch den Ort: Kein Abfahrt von Durchreisenden in Reutte Nord und Vils. Das Ausweichen von der B 179 Fernpass Straße in Fahrtrichtung Süden nach Innsbruck ist für den Durchzugsverkehr über die L 69 Reuttener Straße und L 288 Pinswanger Straße (Ortsgebiete von Musau, Pflach, Reutte, Pinswang) nicht mehr möglich.

ACHTUNG: Von allen Maßnahmen ausgenommen ist der Ziel- und Quellverkehr. Wenn du also dorthin musst (für einen Urlaub) oder von dort kommst, darfst du alle Straßen weiterhin nutzen.

Fahrverbot Achensee

Die Achenseestraße zwischen Tegernsee und Achensee
Das derzeitige Fahrverbot betrifft NICHT die Achenseestraße B 181 zwischen dem Tegernsee und Achensee. Die Anfahrt über den Achenpass zum Achensee ist wie gehabt möglich. Es wird nur darum gebeten auf der Achenseestraße ins Inntal via Kanzelkehre zu fahren und nicht irgendwelche Abkürzungen durch den Ort Jenbach zu wählen. Nachtrag: Nachdem die Apelle nichts geholfen haben, ist nun ein Verbot erlassen worden. Auch hier gibt es nun seit Winter 2019/2020 Fahrverbote, so dass die Fahrt vom Achensee auf der Kasbachstraße nach Jenbach und die Durchfahrt durch den Ort Jenbach nicht mehr möglich ist. Unbedingt auf der B 181 bleiben! Die Anfahrt ins Zillertal über den Achensee ist somit nicht mehr empfehlenswert. Es staut sich oft bis an den Achensee hinauf. Oft kommt es mittlerweile an den Reisewochenenden im Winter zu 4 stündigen Staus aus der Landstraße über den Achenpass. Also doch besser über die Autobahn ins Zillertal fahren. Beachte im Winter auch die Schneekettenpflicht am Achenpass!

BESSER NICHT MEHR ÜBER DEN ACHENPASS:
Die Route über den Achensee zur Anfahrt ins Zillertal ist nicht ratsam, da sich häufig kilometerlange Staus über den Achenpass bilden. Besonders an den Reisewochenenden im Winter kommt es oft zu langen Wartezeiten auf der Landstraße über den Achenpass – mitunter bis zu 4 Stunden. Eine deutlich empfehlenswertere Option ist die Anreise über die Autobahn ins Zillertal. Beachte zudem im Winter auch die geltende Schneekettenpflicht am Achenpass!

Fahrverbot Zillertal

Ist die Zillertalstraße gesperrt?
Rund um die Einfahrt ins Zillertal gibt es mittlerweile auch ein Fahrverbot in Tirol. Du mußt bei Wiesing auf der B169 bleiben und darfst vor dem Brettfalltunnel nicht mehr abfahren. Sollte also ein Stau beim Brettfalltunnel sein und es zu Blockabfertigungen kommen, mußt die Dauer abwarten – die Polizei kontrolliert diesen neuralgischen Punkt genau! Eine Umfahrung des Brettfalltunnels ist nicht mehr erlaubt. Auch die Fahrt über Bruck am Ziller Richtung Fügen ist verboten.
–> Zillertal
–> Achensee
–> Schwaz

FAHRVERBOT BEI EINFAHRT INS ZILLERTAL BEACHTEN
Beim Einfahren ins Zillertal ist Vorsicht geboten, da hier Fahrverbote gelten. Bleibe auf der B169 bei Wiesing und fahre nicht vor dem Brettfalltunnel ab. Im Falle von Staus und Blockabfertigungen am Tunnel ist Geduld gefragt, da die Polizei diesen Bereich genau überwacht. Die Umfahrung des Brettfalltunnels ist nicht gestattet, ebenso wie die Fahrt über Bruck am Ziller in Richtung Fügen. Sei gut informiert und halte dich an die geltenden Regelungen, um reibungslos ans Ziel zu gelangen.

Fahrverbot auch im aktuellen Winter

Diese Einschränkungen für den Verkehr gelten nun auch für den Winter 2023/2024: Ab dem 23. Dezember 2023 treten an Wochenenden Fahrverbote auf verschiedenen Landesstraßen und dem untergeordneten Straßennetz in den Bezirken Schwaz, Kufstein und Reutte in Kraft. Diese Maßnahme, von der Tiroler Landesregierung ergriffen, soll dem erheblichen Ausweichverkehr während Staus entgegenwirken. Autofahrer haben an den Ausfahrten keine Möglichkeit, lokale Umgehungsstraßen zu nutzen, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell- oder Anliegerverkehr angehören. Die Fahrverbote gelten allgemein vom 23. Dezember 2023 bis zum 1. April 2024 an Samstagen von 7:00 bis 19:00 Uhr und in den Bezirken Reutte und Kufstein zusätzlich an Sonn- und Feiertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Fahrverbot für alle Fahrzeuge: Das Fahrverbot erstreckt sich auf alle Fahrzeuge, einschließlich PKWs und Motorräder, die sich in Tirol auf der Durchreise befinden. Ausgenommen sind lediglich Ziel-, Quell- und Anliegerverkehr. Die Tiroler Landesregierung betrachtet dies als notwendige Schutzmaßnahme. Der steigende Verkehrsaufkommen in Verbindung mit Straßensperrungen und schnellen Reaktionen von Navigationsgeräten, die rasch alternative Routen vorschlagen, veranlasst das Land Tirol, diese Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, den Verkehrsfluss optimal zu gestalten und Entlastung für die von Verkehr betroffene Bevölkerung sowie Gäste entlang der üblichen Umgehungsstrecken zu schaffen.

Umsetzung durch Exekutive mit Fokus auf Navigationsgeräte: Diese Maßnahme basiert gesetzlich auf Verordnungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Navigationsgeräten. Die Verkehrspolizei spielt die Fahrverbote in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums ein, damit sie den Nutzerinnen und Nutzern von Navigationssystemen zur Verfügung stehen. Auf diese Weise wird darauf vertraut, dass die Navigationssysteme die Strecke so berechnen, dass es zu keinem Ausweichverkehr kommt. Die Tiroler Polizei und speziell geschulte Straßenaufsichtsorgane überwachen die Fahrverbote an kritischen Punkten.

LKW Fahrverbot in Tirol

Gemäß Landesgesetzblatt 64/2010 in der Fassung des Landesgesetzblatts 141/2021 gilt ein Nachtfahrverbot auf der A 12 Inntal Autobahn. Dies betrifft Lkw, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) über 7,5 t sowie Lkw und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der hzG beider Fahrzeuge 7,5 t übersteigt.

Das Nachtfahrverbot ist während folgender Zeiten in beiden Fahrtrichtungen wirksam:
– 1. Mai bis 31. Oktober: Werktags von 22:00 bis 5:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 23:00 bis 5:00 Uhr.
– 1. November bis 30. April: Werktags von 20:00 bis 5:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 23:00 bis 5:00 Uhr.

Dadurch kommt es regelmäßig am Montag zu Staus ab Kufstein, die mitunter auch den PKW-Verkehr betreffen. Die LKWs müssen sich am Montag in die Schlange reihen und dürfen nur in einer bestimmten Anzahl pro Stunde nach Tirol hineinfahren. Das sorgt für Enge auf der zweispurigen Autobahn.

Zusammenfassung Fahrverbot Tirol

Es gibt vielfältige Meinungen und Missverständnisse bezüglich der neuen Fahrverbote in Tirol, die für Verwirrung sorgen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die stark befahrenen Landstraßen von unnötigem Verkehr zu entlasten, insbesondere durch Durchreisende. Die Fahrverbote gelten samstags von 7:00 bis sonntags um 19:00 Uhr und in den Bezirken Reutte und Kufstein zusätzlich an Sonntagen und Feiertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr. Zwischen Innsbruck und Zirl sowie zwischen Gries am Brenner und Patsch darf von der Autobahn A12/A13 nicht auf Landstraßen ausgewichen werden.

Es gibt weitere Verkehrsbeschränkungen in Kufstein und Reutte, um den Durchzugsverkehr durch Ortsgebiete zu stoppen. Ziel- und Quellverkehr ist von diesen Maßnahmen ausgenommen. Die Achenseestraße B181 zwischen dem Tegernsee und Achensee ist nicht vom Fahrverbot betroffen. Die frühere Abkürzung über den Achensee ins Zillertal ist jedoch nicht mehr zu empfehlen, da es immer wieder zu langen Staus über den Achenpass kommt. Stattdessen wird die Anreise über die Autobahn ins Zillertal und die Beachtung der Schneekettenpflicht am Achenpass empfohlen.

Ebenfalls gibt es Fahrverbote im Zillertal bei Wiesing auf der B169, vor dem Brettfalltunnel. Eine Umfahrung des Tunnels ist nicht gestattet. Beachte die genauen Regelungen vor Ort. Diese Maßnahmen sollen die Lebensqualität vor Ort verbessern und für reibungslosen Verkehr sorgen.

Die häufigsten Fragen zu den Fahrverboten in Tirol

Lohnt sich die Abkürzung über den Achenpass?

Nein, es ist keine Abkürzung mehr. Durch das Fahrverbot der Kasbachstraße und die stundenlangen Staus über den Achenpass, lohnt sich die Fahrt über den Achenpass nicht mehr. Im Gegenteil: Du bist über die Passtraße deutlich länger unterwegs, als über die Autobahn und Kufstein.

Gibt es eine Abkürzung in das Zillertal?

Nein, du mußt über den Brettfalltunnel ins Zillertal hinein fahren. Die kleinen Ortstraßen dürfen nicht zur Einfahrt ins Zillertal benutzt werden. Dies wird auch penibel kontrolliert.

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