Schneekettenpflicht

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Letzte Aktualisierung am von Markus Schmidt

Alle Informationen zur Schneekettenpflicht Österreich und Deutschland
Alle Informationen zur Schneekettenpflicht Österreich und Deutschland

Wie ist es mit der Schneekettenpflicht?

Die Schneekettenpflicht ist ein heikles Thema, mit dem sich nur wenige Autofahrer wirklich gut auskennen. Nachdem immer wieder die Frage nach der Schneekettenpflicht in Deutschland und Österreich auftaucht, möchte ich hier ausführlich darüber informieren. So weißt du Bescheid und bleibst vor den teils empfindlichen Geldstrafen verschont. Das Verwenden von Schneeketten ist eine wichtige Regelung, die während der Wintermonate oder bei winterlichen Wetterbedingungen auf ausgewählten Straßenabschnitten gilt. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere auf schneebedeckten oder vereisten Straßen. Gesetzlich mußt du dann an deinem Fahrzeug Schneeketten an den Reifen anzubringen, um die Traktion zu verbessern. Die Verwendung von Schneeketten ist von entscheidender Bedeutung, um die Fahrzeugkontrolle zu gewährleisten und Rutschen oder den Verlust der Kontrolle auf glatten Straßen zu minimieren.

Schneekettenpflicht in Deutschland

In Deutschland besteht keine generelle Verpflichtung zur Verwendung von Schneeketten für PKWs. Jedoch gibt es Straßenabschnitte, auf denen eine situative Schneekettenpflicht besteht. Sobald du eine dieser Straßenabschnitte erreichst, signalisiert ein rundes Verkehrsschild mit einem Reifen samt aufgezogenen Schneeketten auf einem blauen Hintergrund die zwingende Anbringung von Schneeketten. Solche Straßen mit Schneekettenpflicht findest du auch im Karwendel rund um Mittenwald. An steilen Straßen brauchst hier im Winter zwingend Schneeketten. Ich meine mich zu erinnern, dass das zum Beispiel auf dem Weg in die Leutasch der Fall ist.

Generell gilt zudem in Deutschland: Während winterlicher Bedingungen wie Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis sind Winter- oder Ganzjahresreifen gesetzlich vorgeschrieben. Es ist wichtig zu beachten, dass Fahrer während solcher Wetterbedingungen entsprechende Reifen verwenden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

GESETZ ZUR WINTERREIFENPFLICHT
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

Schneekettenpflicht in Österreich

In Österreich gibt es ebenfalls keine generelle Schneekettenpflicht für PKWs. Allerdings betrifft dich die Pflicht zum Anbringen von Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen oder Schneefall auf bergigen Straßen im Tiroler Karwendel. Hier gilt eine situative Schneekettenpflicht, sobald eine geschlossene Schneedecke vorhanden ist. Diese Schneekettenpflicht wird durch Verkehrszeichen angezeigt, die das obligatorische Anbringen von Schneeketten auf Reifen anzeigen. Diese Verkehrszeichen zeigen ein blaues Schild mit einem stilisierten Reifen und einer aufgezogenen Schneekette. Diese Regelung ist vergleichbar mit Deutschland.

Wenn du in Österreich im Winter mit Sommerreifen unterwegs bist, gilt eine Schneekettenpflicht. Du entgehst so der Verpflichtung bei winterlichen Verhältnissen Winterreifen zu montieren. Gleichzeitig hast du aber die Vorgabe, die Schneeketten nur zu verwenden, wenn die Fahrbahn komplett schneebedeckt ist. Falls du im Winter in Österreich mit Sommerreifen unterwegs bist und es keine durchgehende schneebedeckte Fahrbahn gibt, hast du ein Problem. Streng genommen dürftest du dann nicht mehr fahren: Es gilt eine Winterreifenpflicht und du kannst diese nicht mit den Schneeketten auf Sommerreifen umgehen. Besser also gleich direkt daheim die Winterreifen montieren.

Zusätzlich gilt in Österreich für Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen eine Mitnahmepflicht von Schneeketten. Hier der Wortlaut des Gesetzes zur Mitnahme von Schneeketten:

GESETZ ZUR MITNAHMEPFLICHT VON SCHNEEKETTEN
„Im Zeitraum 1. November bis 15. April müssen alle Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und Omnibusse sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kfz geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Die Schneeketten dürfen nur dann verwendet werden, wenn dies erforderlich ist und nur, wenn sie so befestigt sind, dass sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können (wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist). Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt eine Montage von Schneeketten nicht möglich ist die aufgrund ihrer Bauweise bestimmungsgemäß nur auf schneefreien Straßen eingesetzt werden der Klassen M2 und M3 (Omnibusse), die im Kraftfahrlinienverkehr eingesetzt werden die zur Aufbauherstellerin/zum Aufbauhersteller oder zur Kundin/zum Kunden überstellt werden, sofern die Fahrt auf schneefreien Straßen durchgeführt wird.“

Generell gilt zudem in Österreich: Während der Wintermonate (1. November bis 15. April) gibt es in Österreich eine situative Winterausrüstungspflicht. Dies bedeutet, dass Fahrer ihre Fahrzeuge entsprechend den vorherrschenden Wetterbedingungen mit Winterreifen ausstatten müssen. Winterreifen mit den Kennzeichnungen „M+S“, „MS“ oder „M&S“, sowie dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) sind obligatorisch, wenn die Straßen tatsächlich winterliche Bedingungen wie Schneematsch, Schnee oder Eis aufweisen. Die Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter für Radialreifen und fünf Millimeter für Diagonalreifen.

GESETZ ZUR WINTERREIFENPFLICHT
– Pkw, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau und Lkw bis 3,5 t:
Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
Achtung: Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch gefahren wird.

– Lkw über 3,5 t und Omnibusse
Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und von solchen abgeleitete Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind.
Omnibusse und von solchen abgeleitete Kfz dürfen während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. März nur dann verwendet werden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. 
Achtung: Die Winterreifenpflicht gilt für Lkw über 3,5 t und Omnibusse immer, das heißt unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.

Spezifische Straßen mit häufiger Schneekettenpflicht: Im Tiroler Karwendel und anderen bergigen Gebieten in Österreich können steile Bergstraßen, Pässe und Autobahnabschnitte bei Neuschnee zur Schneekettenpflichtzone werden. Dazu gehören Straßen wie der Achenpass, die Kasbachstraße zwischen Jenbach und dem Achensee, der Zirler Berg, die Straßen zwischen Seefeld und Leutasch, Telfs und Leutasch. Solltest du planen, hier im Winter unterwegs zu sein, lohnt sich die Mitnahme von Schneeketten. Sonst kann es dir passieren, dass bei Schnee die Schneekettenpflicht gilt und du dann dort nicht weiterfahren kannst.

Zusammenfassung

Die Schneekettenpflicht ist ein wichtiger Aspekt, der speziell während der Wintermonate oder unter extremen Wetterbedingungen in Deutschland und Österreich gilt und für viele Autofahrer nicht immer klar ist. Es ist ratsam, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen, um möglichen Geldstrafen oder Verkehrsproblemen zu entgehen.

In Deutschland gibt es keine generelle Verpflichtung zur Verwendung von Schneeketten für PKWs. Dennoch können auf bestimmten Straßenabschnitten situative Schneekettenpflicht vorgeschrieben sein. Sie ist durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet, das ein Reifen mit aufgezogenen Schneeketten auf blauem Hintergrund zeigt. Diese Regelung gilt auch in bergigen Gegenden wie dem Karwendel um Mittenwald, beispielsweise auf steilen Straßen oder beim Zugang zur Leutasch.

Es gilt jedoch eine Winterreifenpflicht während winterlicher Bedingungen wie Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis. Fahrer müssen ihre Fahrzeuge während solcher Wetterbedingungen mit Winter- oder Ganzjahresreifen ausstatten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die gesetzlichen Vorschriften sind klar definiert und besagen, dass Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen nur mit den entsprechenden Reifen gefahren werden dürfen.

In Österreich besteht ebenfalls keine allgemeine Schneekettenpflicht für PKWs. Jedoch gibt es die Verpflichtung zum Anbringen von Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen oder Schneefall in bergigen Gebieten wie dem Tiroler Karwendel. Hier signalisiert ein Verkehrszeichen das obligatorische Anbringen von Schneeketten auf Reifen, indem es ein blaues Schild mit einem stilisierten Reifen und einer aufgezogenen Schneekette zeigt.

Fahrer mit Sommerreifen sollten beachten, dass eine Schneekettenpflicht in Österreich besteht, wenn die Straße komplett schneebedeckt ist. Allerdings ist es nicht erlaubt, Schneeketten auf Sommerreifen zu verwenden, wenn die Straße nicht vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. In solchen Fällen erfüllen Sommerreifen nicht die Vorgaben der Winterreifenpflicht, was dazu führen kann, dass Fahrzeuge bei winterlichen Bedingungen nicht weiterfahren dürfen.

Zusätzlich zur Winterreifenpflicht müssen in Österreich Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

In beiden Ländern ist es wichtig, sich der situativen Regelungen bewusst zu sein und entsprechend vorbereitet zu sein, insbesondere in bergigen Regionen wie dem Karwendel, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und sicher unterwegs zu sein.

Häufige Fragen

Wann gilt die Schneekettenpflicht in Österreich und Deutschland?

Die Schneekettenpflicht tritt in Kraft, wenn bestimmte Straßenabschnitte aufgrund von winterlichen Straßenverhältnissen, starkem Schneefall oder vereisten Straßen extrem schlechte Bedingungen aufweisen. Diese Regelung ist situativ nur auf der entsprechenden Straße in Deutschland und Österreich gültig.

Wie erkenne ich, dass Schneeketten erforderlich sind?

Verkehrsschilder oder -zeichen mit einem stilisierten Reifen und einer aufgezogenen Schneekette auf blauem Hintergrund weisen auf die Pflicht zur Verwendung von Schneeketten hin. Diese Schilder werden an Straßen angebracht, auf denen die Schneekettenpflicht gilt.

Gilt die Schneekettenpflicht auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb?

Ja, in Deutschland und Österreich müssen auch Fahrzeuge mit Allradantrieb Schneeketten verwenden, wenn dies die Verkehrsbeschilderung anzeigt. Es gibt aber auch Straßenabschnitte, auf denen eine Schneekettenpflicht für Autos im Allgemeinen gilt und Fahrzeuge mit Allradantrieb ausgenommen ist. Das ist entsprechend beschildert.

Welche Straßen sind besonders von der Schneekettenpflicht betroffen?

Die Straßen, die besonders von der Schneekettenpflicht betroffen sind, befinden sich oft in bergigen oder alpinen Regionen, wo die winterlichen Bedingungen besonders extrem sein können. Hier sind einige Arten von Straßen, die typischerweise von der Schneekettenpflicht betroffen sind:
Bergpässe und Gebirgsstraßen: Straßen, die über Bergpässe führen oder durch Gebirgsregionen verlaufen, sind häufig anfällig für Schnee und Eis. Beispiele hierfür sind der Achenpass, Brennerpass, Arlbergpass, Fernpass und Katschbergstraße in Österreich.
Steile und kurvige Straßen: Abschnitte mit steilen Anstiegen, engen Kurven und Serpentinen erfordern oft Schneeketten bei winterlichen Bedingungen. Straßen wie der Zirler Berg, die Gerlosstraße oder die Pass Thurn-Straße können solche Abschnitte aufweisen.
Autobahnabschnitte in bergigen Regionen: Einige Autobahnabschnitte, die durch Gebirgslandschaften verlaufen, können ebenfalls von der Schneekettenpflicht betroffen sein, insbesondere in Gegenden mit starken Schneefällen und Eisbildung.
Diese Straßenabschnitte werden oft durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet, die die Schneekettenpflicht bei winterlichen Bedingungen anzeigen. Es ist wichtig, diese Hinweise zu beachten und sich darauf vorzubereiten, Schneeketten anzulegen, wenn man solche Straßen passiert, um die eigenen Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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